Der von der Ministerpräsidenten-Konferenz am 13. Dezember 2006 beschlossene Entwurf des Lotterie-Staatsvertrages steht im Widerspruch zum Grundgesetz und bestehendem Europarecht - das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens der renommierten Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz.
„Das Glück braucht Spielmacher, keine Machtspieler“, so ein Slogan einer Kampagne gegen das Wett-Monopol. Wenn die Gegner der privaten Wettanbieter offen sagen würden, dass es ihnen um das Geld geht und nicht um die Moral, dann könnten alle Beteiligten wesentlich ehrlicher miteinander umgehen“, so Reinfried Wiesmayr, Geschäftsführer des Sportwettenanbieters Wettcorner. Ein Machtspiel wird wohl jetzt doch auf die Probe gestellt, nachdem der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH eine Expertise als Reaktion auf die Entscheidung der Ministerpräsidenten der Länder am 13. Dezember 2006 bei Prof. Dr. Rupert Scholz und Prof. Dr. Clemens Weidemann in Auftrag gegeben hatten. Im Juli 2006 wurde nach einer Anfrage gesagt, daß es im Bereich des Bundes kein Wettmonopol gebe. "Die Bundesländer sind bestrebt, ihr Glücksspielmonopol zu verteidigen und zu erweitern", so die Studie vom DFB und DFL.
Scholz und Weidemann kommen zu dem Ergebnis, dass der Staatsvertrag in der jetzigen Form die Grundrechte von privaten Sportwettanbietern, Sportveranstaltern und –vereinen, der werbetreibenden Medien und anderen Interessengruppen verletzt. Betroffene Grundrechte sind laut Gutachten die in Artikel 12 des Grundgesetzes verbriefte Berufsfreiheit, das Recht auf Eigentum (Artikel 14 GG), die allgemeine Handlungsfreiheit (Artikel 2 GG), die Medienfreiheit (Artikel 5 GG) und der Gleichheitssatz (Artikel 3 GG). Im Hinblick auf das Europarecht würden die Dienstleistungsfreiheit (Artikel 43 EG) und die Niederlassungsfreiheit (Artikel 49 EG) eingeschränkt. Der Glücksspielvertrag verletze außerdem die Eigentumsrechte von Sportwettanbietern mit erworbener DDR-Lizenz wie etwa der Firma bwin. Zudem kritisiert das Gutachten, dass die von der Kommission Sportwetten empfohlene Option einer kontrollierten Marktöffnung nicht weiterverfolgt wurde.
Steht eine Verfassungsbeschwerde bevor? "Wegen der bekannt strengen Rechtsprechung des BVerfG zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde wäre es riskant, auf diese fachgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten zu verzichten und stattdessen unmittelbar Verfassungsbeschwerde zu erheben.", so die Studie.
Das komplette Gutachten wurde u.a. an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Justizministerin Brigitte Zypries, Finanzminister Peer Steinbrück, Wirtschaftsminister Michael Glos sowie an die Ministerpräsidenten der Länder, an die Fraktionsvorsitzenden aller Landtage und an die Geschäftsführungen der Bundesliga-Klubs geschickt.