"Ich halte das Gesetz für ein gutes Gesetz. Die jetzt beschlossenen Reformen im Gesundheitswesen verändern unser Gesundheitssystem nachhaltig. Finanzierung, Organisation, die Strukturen und das Verhältnis von gesetzlicher zu privater Krankenversicherung werden reformiert.“ Das sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vor der Verabschiedung im Deutschen Bundesrat.
Als großen sozialpolitischen Schritt bezeichnete die Ministerin, dass künftig niemand mehr ohne Krankenversicherungsschutz sein wird.
Die gesetzlich Versicherten erhalten zudem eine Vielzahl neuer Wahlmöglichkeiten. Dadurch wird das Gesundheitssystem wird wettbewerbsorientierter ausgestaltet. Das sorgt für mehr Qualität, Transparenz und Wirtschaftlichkeit in der medizinischen Versorgung.
Erstmals sind mit einer Gesundheitsreform weder verschärfte Zuzahlungsregelungen noch Einschnitte bei den Leistungen verbunden. Im Gegenteil: Mit der Reform werden bestehende Versorgungslücken geschlossen.
| Die wichtigsten Regelungen im Überblick Versicherungsschutz für alle: Über 200.000 Menschen sind derzeit ohne Versicherungsschutz. Erstmals in der deutschen Sozialgeschichte besteht ab 2009 für alle Bürgerinnen und Bürger die Pflicht und das Recht, sich zu versichern: und das zu bezahlbaren Beiträgen. Wer den Versicherungsschutz früher verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Das gilt gleichermaßen für die gesetzliche wie die private Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt die Versicherungspflicht bereits ab dem 1. April 2007. Versicherte, die der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, können sich ab dem 1. Juli 2007 ohne Risikoprüfung und -zuschläge wieder privat versichern. Das heißt, die Prämien dürfen sich nur aufgrund Alter und Geschlecht unterscheiden. Die Versicherung erfolgt zunächst im Standardtarif. Ab dem 1. Januar 2009 muss die PKV einen neuen Basistarif zu erheblich verbesserten Bedingungen anbieten. Dieser muss die Versorgung sicherstellen, darf nicht abgelehnt werden und schließt eine Risikoprüfung aus. |

