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Neues Telekommunikationsgesetz in Deutschland tritt in Kraft

24.02.2007 02:50
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Heute ist das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Das Telekommunikationsgesetz enthält nunmehr unter anderem ausdrückliche Vorgaben für die Regulierung neuer Märkte, um Anreize für Innovationen und Investitionen zu fördern und Planungssicherheit für investierende Unternehmen zu schaffen.

Glos: Novelliertes Telekommunikationsgesetz schafft günstiges Klima für Investitionen und stärkt Rechte der Verbraucher

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Das Gesetz schafft einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der notwendigen Stärkung des Wettbewerbs und den Anliegen der investitionswilligen Unternehmen. Der Vorwurf, es würden einzelnen Unternehmen pauschale Regulierungsferien gewährt, ist unzutreffend."

Mit der Gesetzesnovelle werden Vorgaben für Preisansagen und -anzeigen geschaffen und die Eingriffsbefugnisse der Bundesnetzagentur gestärkt. Dadurch soll mehr Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen und der Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern bekämpft werden.

Bundesminister Glos: "Wir stärken das Vertrauen der Verbraucher in elektronische Dienstleistungen und unterstützen damit die Entwicklung innovativer Mehrwertdienste."

Das Gesetz tritt in seinen wesentlichen Teilen morgen in Kraft. Die Diensteanbieter haben sechs Monate Zeit, sich auf weitere umfangreiche Änderungen einzustellen, da zusätzliche rufnummernbezogene Regelungen, die den Verbraucherschutz betreffen, erst am 1. September 2007 in Kraft treten werden.

Das bereits im Dezember verabschiedete Gesetz sieht einen Investitionsschutz für so genannte "neue Märkte" im Telekommunikationsbereich vor, die sich ein Anbieter nicht mit Konkurrenten teilen muss. Die Deutsche Telekom will drei Milliarden Euro in das schnelle VDSL-Netz mit Übertragungsraten von bis zu 50 Megabit pro Sekunde investieren. In zwölf Städten ist das schnelle Netz nun bereits fertig.

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