Die rechtlichen Verhältnisse zwischen Eigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümern und Gläubigern der Eigentümergemeinschaft werden klarer geregelt.
Zur Erleichterung der Willensbildung in der Eigentümergemeinschaft werden die Möglichkeiten zur Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss erweitert: die Regelung vieler Angelegenheiten bedarf künftig nicht mehr der Einstimmigkeit.
Angleichen von Gerichtsverfahren
Das novellierte Gesetz vereinheitlicht auch das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten.
Eine weitere Neuerung besteht in verbesserten Informationsmöglichkeiten über die aktuellen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft: dazu wird eine Beschluss-Sammlung beider Verwaltung eingeführt.

